Eklatante Mängel machen Nachtrag zur Stellungnahme nötig
Wie bereits mit der ersten Stellungnahme deutlich wurde, weißt die Scoping-Unterlage des Projektierers wpd sachliche Mängel auf und greift bei weiten nicht weit genug. Der Windpark Harplage weist massive naturschutzrechtliche, wasserrechtliche, artenschutzrechtliche und schalltechnische Konflikte auf. Die Unterlagen des Projektierers sind unvollständig, fachlich unzureichend und rechtlich nicht verwertbar.
Aufgrund neuer Erkenntnisse wurde ein Nachtrag zur Stellungnahme des Umweltverein Hildesheimer Region e. V. & BI „Windkraft im Ambergau“ verfasst, derweitere eklatanten Mängel aufweist.
Hier eine Zusammenfassung – weiter unten findet sich das vollständige Dokument zum Download.
Kurz-Zusammenfassung des 1. Nachtrags (15.01.2026)
🔴 1. FFH‑Prüfung zwingend erforderlich
Das Plangebiet liegt in einem ökologisch hochsensiblen Raum:
- 🟠 funktionale Verbindungen zu mehreren FFH‑Gebieten
- 🟢 wertvolle Waldlebensräume
- 🔵 geschützte Biotope
- 🟣 hydrologisch relevante Gewässer
Ein Ausschluss erheblicher Beeinträchtigungen ist nicht möglich. ➡️ Eine vollständige FFH‑Verträglichkeitsprüfung ist zwingend.
🔴 2. Überwinternde Rotmilane – massiver Artenschutzkonflikt
Im Gebiet überwintern regelmäßig 2–4 Rotmilane.
- 🟠 Überwinterungsplätze sind voll geschützt
- 🟢 Tötungsrisiko durch WEA extrem hoch
- 🔵 Keine Ausgleichsmaßnahmen möglich
- 🟣 Keine Ausnahmegenehmigung nach § 45 BNatSchG möglich
➡️ Der Standort ist artenschutzrechtlich ungeeignet.
🔴 3. Trinkwasservorbehaltsgebiete gefährdet
Der Windpark liegt in bzw. direkt an Trinkwasservorbehaltsgebieten.
Risiken:
- 🟠 Bodenverdichtung durch Fundamente
- 🟢 Eingriffe in Grundwasserneubildung
- 🔵 Schadstoffeinträge (Öle, Harze, Kühlmittel)
- 🟣 Erosion durch Wegebau
➡️ Eine wasserrechtliche Prüfung ist zwingend.
🔴 4. Wegebau: Unzulässige Verfahrensaufspaltung
Der Projektierer plant eine massive Nord‑Süd‑Erschließungsachse.
- 🟠 Zerschneidung von Lebensräumen
- 🟢 Eingriffe in § 30‑Biotope
- 🔵 Hydrologische Risiken
- 🟣 Dauerhafte Bodenverdichtung
Rechtlich klar: ➡️ Wege, Kranflächen und Baustelleneinrichtungen sind Teil des BImSchG‑Verfahrens. ➡️ Eine Herauslösung ist rechtswidrig.
🔴 5. Zusätzliches Umspannwerk muss ins Scoping
Der Projektierer plant ein neues Umspannwerk in Nette.
- 🟠 zwingend für den Netzanschluss
- 🟢 erhebliche Umweltwirkungen
- 🔵 funktional untrennbar mit dem Windpark verbunden
➡️ Das Umspannwerk ist Teil des Gesamtvorhabens und muss vollständig geprüft werden.
🔴 6. Ausgleichsmaßnahmen: konkret, ortsnah, verbindlich
Wir fordern:
- 🟠 frühzeitige Festlegung
- 🟢 räumliche Nähe zum Eingriffsort
- 🔵 funktionsgleiche Maßnahmen
- 🟣 keine reinen Ausgleichszahlungen
➡️ Ausgleichsflächen müssen im Harplage‑Umfeld liegen.
🔴 7. Kartierungen unvollständig – Radius falsch
Der Projektierer kartierte nur im 3.000‑m‑Radius. Erforderlich sind 3.500 m.
Folgen:
- 🟠 fehlende Horste
- 🟢 unvollständige Flugkorridore
- 🔵 fehlende kumulative Wirkungen
- 🟣 unbrauchbare Artenschutzprüfung
➡️ Kartierungen müssen vollständig wiederholt werden.
🔴 8. Schallbelastung: Vorbelastung unklar – Prognosen unbrauchbar
Die Schallsituation ist nicht bewertbar, weil:
- 🟠 Königsturm mit anderem Anlagentyp errichtet wurde
- 🟢 alte Prognose daher ungültig ist
- 🔵 Abnahmemessung fehlt
- 🟣 kumulative Belastung nicht berechnet wurde
➡️ Eine UVP ohne vollständige Schallprognose ist rechtswidrig.
Fazit
Der Windpark Harplage weist massive naturschutzrechtliche, wasserrechtliche, artenschutzrechtliche und schalltechnische Konflikte auf. Die Unterlagen des Projektierers sind unvollständig, fachlich unzureichend und rechtlich nicht verwertbar.
Wir fordern:
- vollständige FFH‑Prüfung
- vollständige Artenschutzprüfung
- wasserrechtliche Bewertung
- Einbeziehung aller Nebenanlagen
- Wiederholung der Kartierungen
- vollständige Schallprognose
- konkrete, ortsnahe Ausgleichsmaßnahmen