08.02.2026 – Bürgerinitiative fordert vollständige Schallbewertung im Ambergau. Nachtrag zu unseren Fragestellungen zur Lärmbelastung im Raum Bockenem sowie weitere baurechtliche und raumordnerische Aspekte. Unsere Schreiben an den Landrat vom 21.01.2026 und 08.02.2026.
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir – die Bürgerinitiative Windkraft im Ambergau – haben heute ein umfangreiches Schreiben an Landrat Bernd Lynack (SPD) übermittelt. Anlass ist die aus unserer Sicht unvollständige und fehlerhafte schalltechnische Bewertung mehrerer laufender und geplanter Projekte im Raum Bockenem. Kopien des Schreibens wurden dem Stadtrat Bockenem sowie den Kreistagsfraktionen zur Kenntnis gegeben.
Unser Schreiben vom 21.01.2026 wurde vom Landkreis bislang nicht beantwortet. Mit dem nun übermittelten Nachtrag fordern wir eine vollständige und transparente Aufarbeitung der gesamten Lärmsituation im Ambergau.
Zentrale Punkte unserer Kritik
- Der Ambergau bildet eine topografische Kessellage, in der sich Lärm besonders stark ausbreitet und überlagert.
- Vier Pflege- und Senioreneinrichtungen liegen mitten in diesem Schallkessel und gelten nach TA Lärm als höchst schutzbedürftig.
- Die Autobahn A7 erzeugt eine erhebliche Dauerbelastung, die in vielen Gutachten nicht berücksichtigt wurde.
- Die Stadt Bockenem hat den Gewerbepark mehrfach nach § 13a BauGB ohne Umweltprüfung erweitert (Coca‑Cola, GARBE).
- In den Unterlagen fehlt das im RROP ausgewiesene raumordnerische Entwicklungsziel „E“ (Erholung) – obwohl es für die Bauleitplanung verbindlich ist.
- Für den Windpark Königsturm liegt bis heute keine Abnahmemessung vor, obwohl abweichende Anlagentypen errichtet wurden.
- Eine kumulative Gesamtbewertung aller Lärmquellen (Windparks, Gewerbe, Industrie, Biogas, Verkehr, A7, Steinbruch‑Erweiterung) wurde bislang nicht durchgeführt.
Unsere Forderungen an den Landkreis
Wir verlangen u. a.:
- eine vollständige Summenpegelberechnung,
- eine Lärmkontingentierung für den gesamten Ambergau,
- die Offenlegung aller Abwägungsprotokolle,
- die Prüfung der Rechtsfolgen, falls Bebauungspläne aufgrund fehlender Abwägung fehlerhaft sein sollten,
- sowie eine Bewertung, wie sich dies auf bereits erteilte Genehmigungen (Coca‑Cola, GARBE, ARC) und laufende Windparkverfahren auswirkt.
Wir haben den Landkreis um eine Stellungnahme bis zum 18.02.2026 gebeten.
Anhang: Kopie Schreiben an Landrat Lynack vom 21.01.2026 und vom 08.02.2026