Baustopp wegen Ungereimtheiten im Genehmigungsverfahren? (Windpark Bornum/Königsturm)

Ausweislich der Genehmigung gemäß BImSchG zur Errichtung u. Betrieb von sieben WEA vom 30.03.2023 (Windpark am Königsturm Bockenem), sind der Bürgerinitiative Ungereimtheiten aufgefallen, auf diese wir den Landkreis Hildesheim per Einschreiben hingewiesen haben (die Einschreiben können unten eingesehen und heruntergeladen werden). Bis zur Klarstellung, resp. Heilung der Sachverhalte fordern wir einen Baustopp!

Punkt 1) Die bereits durchgeführten Baumaßnahmen zur Errichtung der Fundamente (u.a. Baugrundverbesserungsmaßnahmen), der WKA am Königsturm (Bockenem), dringen in eine Tiefe ein, bei der grundwasserführende Schichten durchbrochen werden, bzw. bereits wurden. Inhaltsstoffe aus verwendeten Baumaterialen dringen so im Zuge der Errichtung sowie auch dauerhaft im folgenden Betrieb in den örtlichen Grundwasserkörper ein. In der Bekanntmachung zum Bauvorhaben wird eine Genehmigung des zuständigen Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) ausdrücklich nicht erwähnt. Scheinbar mangelt es hier an einer Beteiligung des zuständigen NLWKN am Genehmigungsverfahren.

Punkt 2) Aus unserer Sicht mangelt es an der rechtskräftigen Unterzeichnung der o.a. Genehmigung.

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