Rechtliche Bindungswirkung des raumordnerischen Entwicklungsziels „E“ (Erholung) im RROP und Konsequenzen für Windkraft‑, Bauleitplan‑ und Genehmigungsverfahren im Ambergau/Landkreis Hildesheim
Die Bürgerinitiative Windkraft im Ambergau, hat heute ein Schreiben an Landrat Bernd Lynack (Landkreis Hildesheim) übermittelt, in dem wir auf die rechtlich verbindliche Bedeutung des raumordnerischen Entwicklungsziels „E“ (Erholung) im Regionalen Raumordnungsprogramm (RROP) hinweisen und die Einhaltung dieser Vorgaben für alle laufenden und zukünftigen Planungs‑ und Genehmigungsverfahren einfordern.
Das Schreiben legt dar, dass das „E“ als Ziel der Raumordnung rechtlich nicht abwägbar ist und sowohl die Bauleitplanung als auch immissionsschutzrechtliche Genehmigungen unmittelbar bindet. Wir sehen hier erheblichen Klärungsbedarf, da die Erholungsfunktion des Ambergaus bislang nicht in der gebotenen Weise berücksichtigt wird.