In der öffentlichen Diskussion wird dieses Problem leider gar nicht beachtet. Die großen Windkraftanlagen benötigen im sog. „Standby“-Modus unheimlich hohe Strommengen. D.h. immer dann, wenn Windkraftanlagen abgeschaltet werden (aufgrund fehlender Netzkapazität oder aufgrund zu hoher Stromproduktion) oder wenn kein Wind weht, müssen sämtliche technischen Komponenten und Steuerungen sowie die Temperaturen der Betriebsflüssigkeiten (Öle und Kühlmittel) weiterhin in Betrieb bleiben.
Der Hersteller Vestas gibt in einem internen Datenblatt (siehe unten) an, dass die heute gängigen Modelle (z.B. Vestas V150/V162/V172) einen durchschnittlichen Stromverbrauch von 55.000 kWh p.a. (je Windkraftanlage) haben. Das ist ausschließlich die Strommenge, die dann benötigt wird, wenn die Anlage selbst keinen Strom produziert!
Das eigentliche Problem hieran ist: Insbesondere bei Wetterlagen mit einer Windstille steigt der Strombedarf für den vielfachen Standby-Modus extrem an, also genau in den Momenten, in denen die Windkraftanlagen auch keinen Strom produzieren (können). Diese Problematik verschärft sich nun immer weiter, je mehr (große) Windkraftanlagen errichtet werden!
Fachleute aus der Energiewirtschaft gehen aktuell davon aus, dass wir bundesweit künftig allein 3 neue (noch zu bauende) Gaskraftwerke benötigen, nur um unsere Windkraftanlagen (derzeit mehr als 30.000 Stück) bei Windstille im Standby-Modus zu halten!
Allein im Bundesland Niedersachen (ca. 6.200 Windkraftanlagen) entsteht so ein Stromverbrauch von rund 170.000 MWh (entspr. 170.000.000 kWh) p.a., bei einem vorsichtig angesetzten durchschnittlichen Eigenstrombedarf von 27.500 kWh p.a. (da einige Bestandsanlagen kleiner sind als die aktuellen und neuen Modelle).
Vermutlich werden wir aufgrund dieser immer größer werdenden Problematik auch sehr viele großflächige Batteriespeicher im gesamten Land benötigen, nur um die Betriebsbereitschaft und -sicherheit der Windkraftanlagen im Standby-Modus zu gewährleisten.
Wie hoch sind wohl die gesamten Kosten dieser Problematik schon jetzt und wie werden sie sich künftig entwickeln? Wer trägt diese Kosten? Wie wird dieser Sachverhalt in der Klimabilanz-Berechnung gewürdigt?
Autor: BI Windkraft im Ambergau, 19.10.2024