In einem Urteil vom 1. August 2025 (C-784/23) stärkt der Europäische Gerichtshof (EuGH) den Artenschutz für Vögel, indem er klarstellt, dass die Verbotstatbestände für jeden einzelnen Vogel gelten und es nicht auf eine Seltenheit der Arten ankommt.
Der EuGH verlangt den Schutz jedes einzelnen Vogels – ohne Ausnahme.
Kernaussage: Der EuGH hat klargestellt, dass die Verbote des Art. 5 Vogelschutzrichtlinie für jedes einzelne Individuum gelten – unabhängig von Gefährdungsstatus, Häufigkeit oder Populationsgröße.
- Windkraftanlagen führen nachweislich zu Tötungen und Störungen.
- Jede einzelne Tötung ist verboten.
- Populationsargumente sind unzulässig.
- Behörden dürfen keine Bagatellgrenzen anwenden.
Schlussfolgerung: Jede potenzielle Kollision eines einzelnen Vogels ist rechtlich relevant