-Pressemitteilung Bürgerinitiative Windkraft im Ambergau
Bockenem, den 19. März 2026
Landkreis Hildesheim gibt falsche Auskünfte zum EU‑Renaturierungsgesetz – Bürgerinitiative fordert Richtigstellung und warnt vor rechtswidrigem Teilplan Wind
Die Bürgerinitiative „Windkraft im Ambergau“ hat den Landrat des Landkreises Hildesheim am 18. März offiziell aufgefordert, eine fehlerhafte Auskunft der Kreisverwaltung zum EU‑Renaturierungsgesetz (Wiederherstellungsverordnung) richtigzustellen. Die Initiative sieht erhebliche sachliche und rechtliche Fehler in der Antwort des Raumordnungsleiters vom 17. März 2026.
„Die Verwaltung hat den Kreisausschuss nachweislich falsch informiert. Wenn diese Aussagen unberichtigt bleiben, drohen rechtswidrige Abwägungen im Teilplan Wind und in zukünftigen Genehmigungsverfahren“, erklärt die BI.
Mehrere gravierende Fehler in der Verwaltungsaussage
Nach Einschätzung der Bürgerinitiative enthält die Auskunft der Verwaltung unter anderem folgende Fehlannahmen:
- Falsche Behauptung: Die EU‑Verordnung müsse erst in nationales Recht umgesetzt werden. Tatsächlich: Die Landesregierung stellt klar, dass die Verordnung seit dem 18. August 2024 unmittelbar gilt und von allen Behörden anzuwenden ist.
- Widerspruch: Die Verwaltung erklärt, man wisse nicht, welche Flächen betroffen seien, schließe aber gleichzeitig Konflikte aus. „Das ist logisch ausgeschlossen“, so Kook.
- Unzutreffende Aussage: Die Verordnung enthalte keine relevanten Vorgaben. Tatsächlich: Sie enthält Wiederherstellungspflichten, Flächenziele, Nicht‑Verschlechterungsgebote und verbindliche Fristen.
Landtag und Bundespolitik widersprechen der Kreisverwaltung
Die Bürgerinitiative verweist zudem auf klare Aussagen aus dem Niedersächsischen Landtag:
- Die CDU‑Fraktion fordert eine Prüfung der Auswirkungen auf laufende Raumordnungsplanungen.
- Die Grünen betonen, dass Biodiversität ein zentrales Entscheidungskriterium sei.
Auch Bundesumweltminister Carsten Schneider (SPD) kündigte jüngst eine „Vorfahrt für Naturschutz“ an und stellte klar, dass natürliche Infrastruktur gesetzlich gestärkt werden soll.
„Die politische Linie auf Landes- und Bundesebene ist eindeutig. Nur der Landkreis Hildesheim behauptet das Gegenteil“, so die Sprecher der BI.
Gefahr eines rechtswidrigen Teilplans Wind
Die Initiative warnt, dass der Teilplan Wind rechtlich angreifbar wird, wenn das EU‑Renaturierungsgesetz nicht berücksichtigt wird. Dies betreffe auch BImSchG‑Genehmigungen und andere Verfahren.
„Ein rechtswidriger Teilplan Wind würde zu Normenkontrollverfahren, Verzögerungen und politischem Schaden führen. Das kann niemand wollen – weder Bürger noch Investoren“, erklärt die Initiative.
Fristsetzung an den Landrat
Die Bürgerinitiative fordert den Landrat auf, die fehlerhafte Auskunft der Verwaltung bis spätestens 24. März 2026 schriftlich richtigzustellen und eine rechtliche Prüfung einzuleiten.
Eine Kopie des Schreibens wurde an alle Kreistagsmitglieder sowie an den Stadtrat Bockenem übermittelt.