Pressemitteilung: Erhebliche Rechts- und Verfahrensmängel – WEA 5 in Klein Ilde (Stadtgebiet Bockenem)

-Pressemitteilung-

Erhebliche Rechts- und Verfahrensmängel bei der Genehmigung der Windenergieanlage WEA
 5 in Klein Ilde (Stadtgebiet Bockenem) – Umweltverein und Bürgerinitiative stellen Antrag nach § 17 BImSchG

Bockenem / Hasede, 27. Februar 2026 


Der Umweltverein Hildesheimer Region e. V. und die Bürgerinitiative „Windkraft im Ambergau – Gegen den Windkraft-Wildwuchs“ haben beim Landkreis Hildesheim einen Antrag nach § 17 Bundes-Immissionsschutzgesetz eingereicht. Dieser Antrag fordert eine nachträgliche Überprüfung und Korrektur der Genehmigung der sechsten Windenergieanlage WEA 5 im Windpark Ilde (Stadtgebiet Bockenem).

Bereits am 23. Februar 2026 hatten die Initiative und der Verein gemeinsam den Landkreis in einem ersten Schreiben über wesentliche Rechts- und Verfahrensfehler informiert. Der nun eingereichte Antrag nach § 17 BImSchG stützt sich auf eine Vielzahl formeller und materieller Mängel, die nach Auffassung der Initiative eine erneute behördliche Bewertung zwingend erforderlich machen.

Zu den zentralen Kritikpunkten gehören unter anderem:

  • fehlende Abnahmemessungen der fünf bestehenden Windenergieanlagen in Ilde – seit 2017 liegen keinerlei Messdaten zur tatsächlichen Schallbelastung vor,
  • keine kumulative Schallprognose, obwohl mehrere Windparks und Planungsgebiete im Umfeld liegen, 
  • massive Grundwasserprobleme: An der Messstelle Upstedt wurden Ammoniumwerte gemessen, die den Grenzwert um das 12‑ bis 20‑fache überschreiten – betroffen sind auch Trinkwassergewinnungsgebiete, 
  • Hinweise auf eine mögliche Umgehung der UVP‑Pflicht durch Zerstückelung des Gesamtvorhabens (mindestens neun Anlagen seit 2017 geplant), 
  • fehlende Beteiligung des NLWKN, obwohl dieser seine Zuständigkeit ausdrücklich bestätigt, 
  • keine interkommunale Abstimmung, obwohl die Auswirkungen mehrere Gemeinden betreffen (Bockenem, Lamspringe, Bad Salzdetfurth), 
  • Errichtung der WEA 5 außerhalb der gültigen Vorrangfläche des Regionalen Raumordnungsprogramms und auch außerhalb der geplanten Vorrangfläche des Teilplans Wind – damit keine Anrechnung auf das Flächenziel möglich.

„Die Summe der festgestellten Mängel ist so gravierend, dass eine nachträgliche Überprüfung zwingend notwendig ist“, erklärt die Bürgerinitiative. „Es geht nicht um die Frage, ob Windenergie ausgebaut werden soll – sondern darum, dass Genehmigungen rechtskonform, transparent und unter Berücksichtigung der Schutzgüter Gesundheit, Wasser, Natur und Raumordnung erfolgen.“

Die Bürgerinitiative betont, dass die Auswirkungen des Vorhabens weit über den Ortsteil Ilde hinausreichen und mehrere Gemeinden im südlichen Landkreis Hildesheim betreffen. Daher sei eine umfassende politische und öffentliche Diskussion notwendig.

Die vollständigen Schreiben an den Landkreis Hildesheim stellen wir den Medien auf Anfrage gern zur Verfügung.

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