Laufende Öffentlichkeitsbeteiligung zum Nationalen Wiederherstellungsplan: Bedeutung für den Neustart Teilplan Wind

Die laufende Öffentlichkeitsbeteiligung zum Nationalen Wiederherstellungsplan (NWP) in Deutschland sowie die damit einhergehende EU-Wiederherstellungsverordnung (WVO) haben indirekte, aber signifikante Auswirkungen auf die Windkraftplanung im Landkreis Hildesheim. Sie erhöhen den Druck auf die Raumordnung, Naturschutzbelange stärker zu berücksichtigen, und führen zu rechtlichen Auseinandersetzungen bei der Ausweisung von Flächen. Die Beteiligung läuft insgesamt nur zwei Monate – vom 25. April 2026 bis einschließlich 25. Juni 2026 – und hat bereits begonnen. 

Verbindung NWP und Raumordnung: Der Nationale Wiederherstellungsplan muss bis September 2026 erstellt werden und Maßnahmen zur Wiederherstellung von Ökosystemen (Wälder, Moore, Auen) festlegen. Diese Flächen müssen in den Raumordnungsprogrammen (wie dem RROP im Landkreis Hildesheim) berücksichtigt werden, was zu Zielkonflikten mit der Windkraftflächenausweisung führen kann.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Wiederherstellungsziele die Abwägungsspielräume im Raumordnungsprogramm Hildesheim verengen, da sie neue, verbindliche Restriktionen für die Flächennutzung durch Windkraftanlagen begründen können.

Im aktuellen Entwurf des Teilplans Wind (Landkreis Hildesheim) findet sich der Hinweis, dass im Landkreis keine Flächen nach der EU‑Wiederherstellungsverordnung bekannt“ seien. Vor dem Hintergrund des nun gestarteten Bundesverfahrens und der bereits seit 2024 geltenden EU‑Vorgaben stellt sich aus unserer Sicht die Frage, wie diese Aussage zustande kommt und ob die Auswirkungen der Wiederherstellungsverordnung bereits umfassend geprüft wurden.

.

Kommentar verfassen

Nach oben scrollen