Erneutes Beteiligungsverfahren gestartet – noch bis 13.07.2026: Teilprogramm Windenergie, Landkreis Hildesheim

Beteiligung zum 1. Entwurf 2026 des Sachlichen Teilprogramms Windenergie für den Landkreis Hildesheim –

Mit Bekanntgabe der Planungsabsichten vom 17.7.2024 hat der Landkreis Hildesheim das Verfahren zur Aufstellung eines Teilprogramms eröffnet. Nachfolgend hat der Kreisausschuss am 17.3.2025 das Auslegungs- und Beteiligungsverfahren gemäß § 9 Abs. 2 ROG für den 1. Entwurf des Teilprogramms eingeleitet. Das Verfahren wurde im Sommer 2025 durchgeführt. Dieses Verfahren muss nun aufgrund formaler Fehler im Bekanntmachungstext jetzt wiederholt werden.

Bis zum 13.07.2025 können Stellungnahmen zum Teilprogramm Wind von Bürgern und Institutionen eingereicht werden. ACHTUNG: Im Jahr 2025 eingereichte Stellungsnahmen konnten ggf. nicht vollständig eingearbeitet werden, es lohnt sich also, diese erneut einzureichen.

Nutzt diesen Weg um den Landkreis auf für Euch wichtige Themen aufmerksam zu machen und auch Einwände zu den einzelnen Planungsschritten darzulegen. Die Bürgerinitiative Windkraft im Ambergau hat Euch Muster für Einwände und Stellungnahmen vorbereitet, die Ihr einfach als Grundlage für Eure Beteiligung nutzen könnt. Diese findet Ihr hier => ZU DEN STELLUNGNAHMEN

Die folgenden Unterlagen sind Bestandteil der Auslegung des Landkreis Hildesheim – die Prüfberichte enthalten detaillierte Informationen zu dem einzelnen Windparks im Ambergau – von Harplage bis Mahlum-Nord:

1. Beschreibende Darstellung:

2. Zeichnerische Darstellung im Maßstab 1:50.000:

3. Begründung:

4. Umweltbericht:

5. Prüfsteckbriefe:

Gesamtentwurf (437 Seiten): https://www.landkreishildesheim.de/loadDocument.phtml?FID=3711.2053.1&Ext=PDF

Nochmal zum Hintergrund – Teilprogramm Wind

Durch das Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG) wurden die Bundesländer verpflichtet, festgelegte Flächenziele für die Ausweisung von Gebieten zur Nutzung der Windenergie zu erreichen. Dabei wurden sowohl ein Gesamtziel bis Ende 2032 als auch ein Etappenziel bis Ende 2027 gesetzlich festgelegt.

Für das Bundesland Niedersachsen ergeben sich daraus laut § 3 Absatz 1 WindBG folgende Vorgaben: Bis zum 31. Dezember 2027 sollen 1,7 Prozent der Landesfläche für Windenergie zur Verfügung stehen, bis Ende 2032 soll dieser Anteil auf 2,2 Prozent steigen. Die landesspezifische Umsetzung erfolgt durch das Niedersächsische Gesetz zur Umsetzung des WindBG und zur Regelung der Berichtspflichten (NWindG).

Die Verantwortung für die Ausweisung geeigneter Flächen liegt bei den regionalen Planungsträgern – dazu zählen die Landkreise, die kreisfreien Städte, die Region Hannover sowie der Regionalverband Großraum Braunschweig.

Für den Landkreis Hildesheim ergibt sich daraus die Aufgabe, bis Ende 2027 eine Fläche von 1.524 Hektar (1,26 Prozent der Kreisfläche) und bis 2032 insgesamt 1.972 Hektar (1,63 Prozent der Kreisfläche) für Windenergie auszuweisen. Diese Vorgaben beziehen sich auf den Landkreis als Ganzes – daraus ergeben sich keine konkreten Mindest- oder Höchstwerte für einzelne Gemeinden innerhalb des Kreises, noch sind diese verpflichtet, eigene Flächenziele zu erfüllen.

Aktuell sind im Regionalen Raumordnungsprogramm (RROP) 2016 rund 652 Hektar als Windenergiebereiche festgelegt. Da das RROP nur noch bis 2026 gültig ist und die derzeit ausgewiesene Fläche deutlich unter dem geforderten Umfang liegt, ist eine neue Planung erforderlich. Es erscheint nicht sinnvoll, bis Ende 2027 zunächst lediglich das Zwischenziel zu erfüllen und danach ein weiteres, aufwendiges Planungsverfahren zur Erreichung des 2032-Ziels zu starten. Daher beabsichtigt der Landkreis, bereits bis Ende 2027 die vollständige Zielgröße von 1.972 Hektar umzusetzen, um eine doppelte Planung zu vermeiden.

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