Am 12.01.2026 fand im Landkreis Hildesheim ein sogenannter Scoping-Termin im Rahmen des Genehmigungsverfahrens zum Windenergie-Projekt Harplage statt.
Hintergrund: Die Vorhabenträgerin hat die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung beantragt. Im Rahmen des anberaumten Scoping-Termins soll der Umfang dieser Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) mit der Vorhabenträgerin abgestimmt werden. Teilnehmen sollen daran die zuständigen Fachbehörden sowie sonstige Träger öffentlicher Belange.
Unzureichende Scoping-Unterlage des Projektierers wpd
Der Projektierer, wpd, hatte eine entsprechende Unterlage vorbereitet – nach Auffassung der Bürgerinitiative ist diese als mangelhaft und unzureichend zu bewerten:
Stellungnahme zur Scoping-Unterlage: Umweltverein Hildesheimer Region e. V. und Bürgerinitiative Windkraft im Ambergau
In Vorbereitung auf diesen Scoping-Termin hat der Umweltverein Hildesheimer Region e. V. in enger Zusammenarbeit mit der „Bürgerinitiative Windkraft im Ambergau“ eine Stellungnahme zu o.g. Scoping-Unterlage erarbeitet und diese auch im Rahmen des Scoping-Termins vorgestellt.
Warum wir uns einmischen
Die Harplage ist einer der wertvollsten Natur- und Erholungsräume im Ambergau. Sie ist Lebensraum für streng geschützte Arten, wichtiger Wasserspeicher, Erholungsgebiet für die Menschen und prägt das Landschaftsbild unserer Region seit Jahrhunderten. Der jetzt geplante Windpark mit acht Anlagen von 266,5 m Höhe würde diesen Raum massiv verändern – und nach unserer Analyse sogar gefährden.
Darum haben wir gemeinsam mit dem Umweltverein Hildesheimer Region e. V. eine ausführliche Stellungnahme zum Scoping-Verfahren eingereicht. Hier fassen wir die wichtigsten Punkte für die Öffentlichkeit zusammen.
🟦 1. Die Harplage ist kein geeigneter Standort
Der Höhenzug ist:
- Trinkwasservorbehaltsgebiet,
- Erholungsraum,
- Karstgebiet mit Erdfallrisiken,
- Hotspot für streng geschützte Arten,
- landschaftsprägend und kulturhistorisch bedeutsam.
Keiner dieser Punkte wurde vom Projektierer ausreichend berücksichtigt.
🟦 2. Wasser und Grundwasser sind gefährdet
Die Harplage ist ein sensibler Wasserspeicher. Die geplanten Fundamente (jeweils bis zu 4.000 t Beton) und die massiven Zuwegungen würden:
- den Wasserhaushalt verändern,
- den Oberflächenabfluss erhöhen,
- Quellbereiche beeinträchtigen,
- und das Risiko für Überschwemmungen in Hary und Störy weiter erhöhen.
Eine hydrogeologische Untersuchung fehlt komplett.
🟦 3. Geologie: Erdfallgebiet wird ignoriert
Im Plangebiet liegen zwei dokumentierte Erdfälle. Karstgebiete sind für schwere Bauwerke besonders riskant.
Der Projektierer hat:
- keine Bohrungen,
- keine Hohlraumdetektion,
- keine Standsicherheitsnachweise vorgelegt.
Das ist bei einem 266 m hohen Bauwerk unverantwortlich.
🟦 4. Artenschutz: Die Harplage ist ein Hotspot
Hier leben u. a.:
- Rotmilan
- Schwarzmilan
- Uhu
- Bechsteinfledermaus
- Großes Mausohr
- Wildkatze
Viele dieser Arten sind streng geschützt. Schon ein einziges getötetes Individuum kann ein Projekt unzulässig machen (EuGH 2025).
Der Projektierer hat keine vollständigen Kartierungen vorgelegt.
🟦 5. Schall und Belastung für die Anwohner
Die geplanten Anlagen stehen nur 860 m von unseren Ortschaften Hary und Störy entfernt.
Es fehlen:
- Schallprognosen,
- Berechnungen für tieffrequenten Schall,
- kumulative Betrachtungen (A7 + andere Windparks Ilde und Königsturm).
Ohne diese Daten ist nicht erkennbar, ob die gesetzlichen Grenzwerte eingehalten werden können.
🟦 6. Landschaftsbild und Erholung
Anlagen von 266,5 m Höhe wären im gesamten Ambergau sichtbar – bis weit über 20 km hinaus.
Die Harplage würde ihre Funktion als:
- Erholungsraum,
- Landschaftswahrzeichen,
- identitätsstiftendes Element
verlieren.
🟦 7. Erschließung technisch fragwürdig
Die vorhandenen Wege sind:
- zu schmal,
- zu schwach befestigt,
- zu kurvig,
- nicht tragfähig für 100‑Tonnen‑Transporte.
Massive Eingriffe wären nötig – die im Scoping-Papier nicht erwähnt werden.
🟦 8. Schutzgut Boden unzureichend untersucht
Der Projektierer stützt sich fast ausschließlich auf eine Biotopkartierung. Für das Schutzgut Boden reicht das nicht.
Es fehlen:
- Bodenfunktionsanalysen,
- Versiegelungsanalysen,
- Erosionsbewertungen,
- hydrogeologische Daten,
- Bodenkarten (BÜK100/1000).
Damit ist eine seriöse Bewertung nicht möglich.
🟦 9. Bedrängungswirkung und Abstände
Die Anlagen wären:
- 266,5 m hoch,
- auf einem Höhenzug,
- nur 860 m von Wohnhäusern entfernt.
Die optische Dominanz wäre enorm. Die gesetzliche 1,4‑Regel zur Bedrängungswirkung wurde nicht berücksichtigt.
🟦 10. Fehlende Windmessungen
Im gesamten Plangebiet wurden nie Windmessungen durchgeführt.
Damit ist:
- die Wirtschaftlichkeit,
- die Standorttauglichkeit,
- die Anlagenhöhe
nicht nachgewiesen.
🟦 Unser Fazit
Der Windpark Harplage ist an diesem Standort nicht verantwortbar.
Wir sind nicht gegen Windenergie. Aber wir sind gegen schlechte Planung, fehlende Daten, unvollständige Untersuchungen und Gefährdung von Mensch und Natur.
Die Harplage ist ein sensibler Naturraum – und kein Industriestandort.