AMBERGAU‑UPDATE – Drei wichtige Entwicklungen: LBEG‑Bescheid, Talkessellage & Stellungnahme Mahlum‑Volkersheim (22.02.2026)

Drei wichtige Entwicklungen im Ambergau – LBEG‑Bescheid, Talkessellage & Stellungnahme Mahlum‑Volkersheim

1. LBEG bestätigt fehlende Anzeige der Bodeneingriffe in der Harplage

Das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) hat uns schriftlich bestätigt, dass die geologischen Drucksondierungen in der Harplage ohne die gesetzlich vorgeschriebene Anzeige nach § 8 GeolDG durchgeführt wurden. Es handelt sich hier eindeutig um einen Rechtsverstoß.

Zusätzlich teilt das LBEG mit:

  • keine Abstimmung mit der Fachbehörde,
  • kein hydrogeologisches Gutachten,
  • trotz Trinkwasservorbehaltsgebiet.

Diese Aussagen widersprechen den bisherigen Auskünften des Landkreises deutlich. Wir haben den Landrat daher mit einem Schreiben konfrontiert und eine umfassende Klärung eingefordert. Das Schreiben findet ihr im Anhang.

2. Neue abwägungsrelevante Erkenntnisse zur Talkessellage im Ambergau

In der Online‑Ausgabe der HiAZ vom 17.02. wurde ein entscheidender Satz veröffentlicht, der in der Printversion fehlte: Der Ambergau bildet eine ausgeprägte Talkessellage, in der sich Lärm besonders stark ausbreiten und überlagern kann.

Diese Tatsache hat weitreichende Auswirkungen auf:

  • Schall und Summenpegel,
  • Luftaustausch und Kaltluftseen,
  • Wasserhaushalt und Hochwasser,
  • unsere Trinkwasservorbehaltsgebiete.

All diese Punkte wurden im bisherigen Teilplan Wind nicht berücksichtigt. Auch hierzu haben wir den Landrat schriftlich aufgefordert, diese neuen Erkenntnisse verbindlich in das laufende Verfahren aufzunehmen.

3. Stellungnahme zum Windpark Mahlum‑Volkersheim (7 WEA)

Gemeinsam mit dem Umweltverein Hildesheimer Region e. V. (UHR) konnten wir eine umfassende Stellungnahme zum Genehmigungsantrag der geplanten sieben Windenergieanlagen Mahlum‑Volkersheim abgeben.

Die Antragsunterlagen sind massiv mangelhaft. Wir konnten auf zahlreiche gravierende Fehler, Lücken und Widersprüche hinweisen – sowohl fachlich als auch verfahrensrechtlich. Die Zusammenarbeit mit dem UHR stärkt unsere Position und stellt sicher, dass diese Mängel im Verfahren nicht übersehen werden dürfen.

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