Landkreis Hildesheim: Teilplan Wind vorerst gescheitert – Neustart erforderlich

Der Landkreis Hildesheim muss das gesamte Beteiligungsverfahren zum Sachlichen Teilprogramm Windenergie aus dem Jahr 2025 vollständig neu starten. Das geht aus der aktuellen Beschlussvorlage des Landkreises vom 09. April 2026 hervor. Die Landesplanungsbehörden haben bestätigt, dass die ursprüngliche Bekanntmachung fehlerhaft war. Ohne eine korrekte Bekanntmachung ist ein Beteiligungsverfahren rechtlich nicht wirksam – deshalb beginnt das Verfahren jetzt wieder bei „Entwurf 1“.

Zur Erinnerung: Im Sommer 2025 hat der Landkreis ein erstes offizielles Beteiligungsverfahren gemäß § 9 Abs. 2 Raumordnungsgesetz durchgeführt. In einem Zeitraum von drei Monaten hatten Träger öffentlicher Belange sowie die Öffentlichkeit Gelegenheit, Stellungnahmen zum Entwurf des Teilprogramms Windenergienutzung abzugeben. Beim Landkreis sind 850 Stellungnahmen eingegangen, welche gesichtet wurden. Im Anschluss an das Beteiligungsverfahren wurde der Landkreis Hildesheim von der oberen Landesplanungsbehörde darauf aufmerksam gemacht, dass aufgrund einer ungenauen Formulierung im Bekanntmachungstext zur Öffentlichkeitsbeteiligung das Verfahren wiederholt werden sollte. Dies bestätigte sich nach Rücksprache mit der obersten Landesplanungsbehörde.

 Punkte, die jetzt aus Sicht der Bürgerinitiative wichtig sind:

  • Kompletter Neustart des Beteiligungsverfahrens, der alte Entwurf ist ungültig
  • Die Vorrangfläche Dillsgraben wurde vollständig gestrichen
  • Trotz laufender Prüfung durch das Ministerium scheint der Landkreis im neuen Entwurf das Raumordnungsziel „E“ (Erholung) im südlichen Landkreis erneut nicht zu berücksichtigen
  • Die Vorrangfläche „Am Königsturm“ soll im neuen Entwurf offenbar nach Norden erweitert werden – also in Richtung Stadtnähe. Ob dies im Zusammenhang mit dem bekannten Erweiterungsantrag um +3 zusätzliche Windenergieanlagen steht, ist unklar

Neues Beteiligungsverfahren erwartet – bitte wieder mitmachen!

Mit dem Neustart des Verfahrens wird es voraussichtlich ein neues Beteiligungsverfahren geben. Das bedeutet:

➡️ Alle Bürgerinnen und Bürger können erneut Stellungnahmen einreichen.

➡️ Jede Stimme zählt – und jede Stellungnahme ist wichtig.

Sobald der Landkreis die neuen Unterlagen veröffentlicht, informieren wir euch sofort.

Die aktuellen Beschlussunterlagen des Landkreises findet ihr hier:

🔗 https://kt-info.landkreishildesheim.de/public/vo020?VOLFDNR=1000300&refresh=false&TOLFDNR=1001065

Sachliches Teilprogramm Windenergienutzung – hier: Erneutes Beteiligungsverfahren gem. § 9 Abs.2 ROG

Kommentar verfassen

Nach oben scrollen