Wichtig: Ratssitzung am 09.12.2024 – Genehmigungsanträge und Vorbescheide Windkraft

Am 09.12.2024 findet im großen Sitzungssaal im Rathaus Bockenem um 18 Uhr die nächste Ratssitzung statt. Auf der Tagesordnung stehen Genehmigungsanträge und Stellungnahmen zu Vorbescheiden zu geplanten Windkraftanlagen am Königsturm, Ilde, Schlewecke/Volkersheim und der Harplage.

Hier können die Sitzungsunterlagen eingesehen werden: Sitzung Rat der Stadt Bockenem am 09.12.2024

Im Hinblick auf die aktuelle Situation zum Thema Windkraft im Ambergau, d.h. der vorliegenden Vorbescheidungs- und Genehmigungsanträge und unter Bezugnahme auf den aktuellen Antrag der CDU-Kreistagsfraktion vom 04.12.2024 halten wir eine Stellungnahme zu den beantragten Genehmigungsanträgen sowie Vorbescheiden in der notwendigen Gründlichkeit gegenwärtig nicht für möglich. Diese Einschätzung hat die Bürgerinitiative bereits vorab mit den Ratsmitgliedern geteilt.

Es ist nun am Rat der Stadt Bockenem, aufgrund der vorliegenden Tatsachen – und auch im Sinne der veröffentlichten Resolution – zu handeln.

Folgende E-Mail wurde von der Bürgerinitiative mit dem Stadtrat Bockenem geteilt:

Sehr geehrte Damen und Herren des Stadtrates der Stadt Bockenem und der Fraktionen,

im Hinblick auf die aktuelle Situation zum Thema Windkraft im Ambergau, d.h. der vorliegenden Vorbescheidungs- und Genehmigungsanträge und unter Bezugnahme auf den aktuellen Antrag der CDU-Kreistagsfraktion vom 04.12.2024 halten wir eine Stellungnahme zu den beantragten Genehmigungsanträgen sowie Vorbescheiden in der notwendigen Gründlichkeit gegenwärtig nicht für möglich.

Bei dennoch abzugebenden Stellungnahmen bitten wir Sie, die folgenden Punkte unbedingt mit aufzunehmen:

Das Thema Trinkwasservorbehaltsgebiete ist zwingend mit aufzunehmen und zu hinterfragen, ob insbesondere im Bereich des geplanten Windparks Harplage ein hydrogeologisches Gutachten eingeholt wurde, da sich das entsprechende Plangebiet lt. Ausweisung des Landes Niedersachsen in einem Bereich sogenannter Geogefahren befindet und somit eine Standsicherheit ggf. nicht gewährleistet werden kann. Ebenso ist davon auszugehen, dass im Hinblick auf Trinkwasservorbehaltsgebiete eine Gefährdung des Grund-/Trinkwasser nicht auszuschließen ist.

Des Weiteren befinden sich in den verschiedenen Plangebieten die gem. RROP ausgewiesenen Vorbehaltsgebiete Erholung, welche für uns Bürger unerlässlich sind.

Weiterhin weisen wir Sie auf Ihren Ratsbeschluss vom 26.02.24 bzgl. der Schaube-Hecke (größte Wildhecke im Landkreis) hin. Es wurde beschlossen, die entsprechenden Flächen nicht in das Windparkprojekt Harplage einzubringen, derzeit werden die Flächen jedoch offenbar überplant. Eine kürzliche Anfrage an den Bürgermeister zu diesem neuerlichen Sachverhalt wurde uns leider nicht beantwortet.

In den Plangebieten Harplage und Schlewecke liegen avifaunistische Lebensräume von internationaler, nationaler, landesweiter und regionaler Bedeutung. Ein Eingriff ist dort unverhältnismäßig.

Eine rechtliche Beratung zu den vorgelegten Antragsunterlagen Harplage hat ergeben, dass die dort verwendeten „Baufenster“ völlig unüblich sind und durch positive Bescheidung ggf. großzügige Baugrenzen genehmigt werden. In solchen Kreisen/Grenzen, die hier sogar mit 400 Metern Durchmesser sehr groß sind, könnten die Windenergieanlagen im weiteren Verfahren willkürlich positioniert werden, bzw. es könnten weitere Windenergieanlagen eingebracht werden (beispielsweise je „Baufenster“ 2 Windenergieanlagen, insgesamt somit bis zu 18 Windenergieanlagen). Ein offensichtlicher Fehler bei den Kostenermittlungen in den Antragsunterlagen Harplage stützt diese Befürchtung.

Eine Stellungnahme könnte nur zu deutlich konkreteren Planunterlagen abgegeben werden.

Benötigte Ausgleichsflächen fehlen derzeit komplett: In den Ihnen vorgelegten Stellungnahmen zu den Vorbescheidungsanträgen sollte Bezug auf erforderliche Ausgleichsflächen in direkter regionaler Nähe und entsprechender Größe gefordert werden. Offenbar war dieses bereits beim Windpark am Königsturm gar nicht möglich und ist jedoch zwingend für die Planung der Raumordnung erforderlich.

Wir bitten sie, diese o.a. Punkte im Rahmen Ihrer Stellungnahmen mit aufzunehmen. Insbesondere können Sie aufgrund der rechtlichen Situation mit den Baufenstern auf eine negative Vorbescheidung des Landkreises einwirken.

Im Namen der Mitglieder und Unterstützer der Bürgerinitiative Windkraft im Ambergau bedanken wir uns bei Ihnen.

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